Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die jede entscheidungsfähige Person errichten kann. Diese wird erst dann wirksam, wenn der/die Vollmachtgeber:in nicht mehr entscheidungsfähig ist. Vorsorgebevollmächtigte:r kann grundsätzlich jede geeignete erwachsene Person sein. In der Regel wird jemand bevollmächtigt, zu dem ein gewisses Vertrauensverhältnis besteht. Die Vorsorgevollmacht kann für einzelne oder Arten von Angelegenheiten erteilt werden. Es können eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vorsorgevollmacht unterliegt grundsätzlich nicht der gerichtlichen Kontrolle.

Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum der bevollmächtigten Person sollte die Vorsorgevollmacht möglichst detailliert beschreiben, für welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person zuständig sein soll (z. B. für ganz bestimmte Geschäfte oder generelle Angelegenheiten) und welche individuellen Wünsche (z. B. Pflege, medizinische Versorgung, Übersiedelung in ein Seniorenheim) dabei beachtet werden sollen.

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich und höchstpersönlich vor einem Erwachsenenschutzverein, einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar:in errichtet werden und wird in weiterer Folge im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.

Die Vorsorgevollmacht wird dann wirksam, wenn der Vorsorgefall eintritt (nachgewiesener Verlust der Entscheidungsfähigkeit durch ein ärztliches Attest) und dieser Umstand im ÖZVV eingetragen wird.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht bei einem Erwachsenschutzverein ist nicht möglich, wenn der/die Vollmachtgeber:in über Liegenschaften, Unternehmen oder im Ausland befindliche Vermögenswerte verfügen möchte.

Die Errichtung der Vorsorgevollmacht kostet bei den Erwachsenenschutzvereinen EUR 75,00. Die Registrierung der Vorsorgevollmacht kostet EUR 37,60. Die Registrierung des Eintritts des Vorsorgefalles kostet EUR 10,00. Bei einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar:in werden die Kosten individuell vereinbart.

Die Vorsorgevollmacht ist nicht zeitlich befristet und kann von der vertretenen Person jederzeit widerrufen werden. Sie endet mit dem Tod der vertretenen Person oder der Vertretungsperson, bei Beendigung durch das Gericht oder mit Eintragung der Kündigung, des Widerrufs oder des Wegfalles des Vorsorgefalles im ÖZVV.