Clearing

Im Clearing wird vom Erwachsenenschutzverein im Auftrag des Bezirksgerichtes erhoben, ob die Umstände für die Einstellung oder Fortsetzung eines Verfahrens zur Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters gegeben sind.

Im Erneuerungsverfahren wird die allenfalls notwendige Verlängerung einer Vertretung für die betroffene Person geprüft und insbesondere abgeklärt, warum die Erwachsenenvertretung nicht beendet werden kann.